Hilfen in finanziellen Notlagen
Für finanzielle Unterstützung stellt die Erzdiözese Freiburg uns jährlich Mittel zur Verfügung, die wir an Studierende vergeben können.
Falls du einen solchen Antrag stellen möchtest, vereinbare bitte ein Gesprächstermin mit Hildegard Johnson und bringe folgende Unterlagen ausgefüllt mit oder übermittle sie als PDF via E-Mail:
- Ausgefüllter Antrag auf finanzielle Unterstützung
- Vollständige Kopien der Kontoauszüge der letzen drei Monate (nicht ausreichend sind Screenshots aus dem Online-Banking)
- Dokumente zur aktuellen Notlage (Mahnungen etc.)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Aktueller Auszug aus dem Leistungskonto
Bitte beachte:
Ohne Gespräch und eine gemeinsame Betrachtung der Notlage ist keine Unterstützung durch uns möglich.
Ohne vollständige Unterlagen kann ein Antrag auf Unterstützung nicht gewährt werden.
Deine Studienzeit sollte das 1,5-fache der Regelstudienzeit nicht überschreiten.
Die von der KHG ausgezahlten Hilfen verstehen sich als Einmalzahlungen und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Zahlungen aus dem Notfonds der Erzdiözese Freiburg können nur einmal pro Semester beantragt werden.